Architekten-Leistungen für Ihr Bauvorhaben
Qualität & Individualität in jeder Phase unserer Architekten-Leistungen für Ihr Bauvorhaben
Beratung buchen
Projektspezifische Gebäudelösungen von Beginn an.
Unsere Architektur-Leistungen – vom ersten Entwurf bis zur fertigen Immobilie
Das Planungs- und Ingenieurbüro Kagel ist bei Bauvorhaben jeglicher Art als kompetenter Partner an Ihrer Seite.
Unsere Architekturleistungen beginnen bereits in der ersten Planungsphase. Wir beraten Sie projektspezifisch und übersetzen Ihre individuellen Wünsche in eine entsprechende Gebäudelösung.
Erfahrungen und Expertise
Dank unserer langen Erfahrung und ausgezeichneten Expertise wissen wir, worauf Sie bei der Planung Ihres neuen Eigenheims oder einer neu entstehenden Gewerbeimmobilie achten müssen. Dabei kommt es nicht nur auf gesetzliche Vorschriften an.
Innovative Ideen
Kreativ und voller innovativer Ideen helfen wir Ihnen, Ihren Lebensstil in die Architektur Ihres Gebäudes mit einfließen zu lassen, damit Sie sich später darin rundum wohlfühlen. Mit Hilfe Ihrer Wünsche erstellen wir Ihnen anschließend eine Vorplanung mit Kosteneinschätzung.
Wir sind auch im Bereich Statik und Tragwerksplanung versiert, erstellen Brandschutzkonzepte sowie Brandschutznachweise und verfügen über eine Bauvorlageberechtigung für das Land Brandenburg. Somit bekommen Sie bei uns eine ausführliche Planung und Durchführung aus einer Hand.
Baugenehmigung und Bauüberwachung
Gefällt Ihnen unser Entwurf, holen wir für Sie die entsprechenden Genehmigungen bei den Behörden ein und kümmern uns für Sie um die Vergabe der Bauleistungen. Damit Sie am Ende ein einwandfreies Gebäude erhalten, übernehmen wir selbstverständlich auch die Bauüberwachung und Dokumentation.
So können Sie sicher sein, das alles genau so umgesetzt wird, wie besprochen.
Die offiziellen HOAI*-Phasen
Phasen der Architektur-Leistungen
Phase 1 - Die Grundlagenermittlung
Architektur-Leistungen
- Klärung der Aufgabenstellung
- Beratung rum um den gesamten Leistungsbedarf
- Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer Beteiligter
- Zusammenfassung der Ergebnisse
Weitere Leistungen
- Bestandsaufnahme
- Standortanlayse
- Betriebsplanung
- Aufstellung eines Raumprogramms
- Aufstellung eines Funktionsprogramms
- Prüfung der Umwelterheblichkeit
- Prüfung der Umweltverträglichkeit
Phase 2 - Die Vorplanung
Architektur-Leistungen
- Analyse der Grundlagen
- Abstimmung der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
- Aufstellung eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
- Erarbeitung eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben
- Integrierung der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Klärung und Erläuterung der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme
- Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung
- Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
- Zusammenstellung aller Vorplanungsergebnisse
Weitere Leistungen
- Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen
- Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
- Aufstellung eines Finanzierungsplanes
- Aufstellung einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
- Mitwirkung bei der Finanzierung / Kreditbeschaffung
Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) - Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle
- Aufstellung eines Zeit- und Organisationsplanes
- Ergänzung der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben
Phase 3 - Die Entwurfsplanung
Architektur-Leistungen
- Durcharbeitung des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
- Integrierung der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen;
- Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Berechnung der Kosten nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
- Zusammenfassung aller Entwurfsunterlagen
- Kontrolle der Kosten durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Weitere Leistungen
- Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
- Berechnung der Wirtschaftlichkeit
- Berechnung der Kosten durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog
- Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierungen, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben
Phase 4 - Die Genehmigungsplanung
Phase 5 - Die Ausführungsplanung
Phase 6 - Die Vorbereitung der Vergabe
Phase 7 - Die Mitwirkung bei der Vergabe
Phase 8 - Die Objektüberwachung
Phase 9 - Die Objektbetreuung und Dokumentation
Sie haben Fragen zu den einzelnen Phasen? Oder geht es schon um ein konkreten Bauvorhaben – egal ob Neubau, Anbau oder Sanierung – bei dem wir Sie unterstützen können?
Melden Sie sich bei uns, wir sind für Sie da!
Nutzen Sie unsere Erfahrung als Sachverständige für Bauschäden!
Als Sachverständige für Bauschäden können Sie uns für die Begutachtung und Dokumentation von baulichen Mängeln an Ihrer fertiggestellten Immobilie oder Baustelle beauftragen.
Durch das schnelle Erkennen und Beheben von auftretenden Schäden kann oft Schlimmeres verhindert werden. Dank unserer modernen Messtechnik und fachlicher Kompetenz finden wir die Ursache Ihrer Bauschäden und erarbeiten effektive Lösungsvorschläge. Sichern Sie sich bei der Fertigstellung Ihres neuen Gebäudes unbedingt durch eine fachliche Bauabnahme ab.
Denn mit der Abnahme akzeptieren Sie die erbrachten Leistungen als korrekt. Dabei könnten viele später auftretenden Mängel bereits vorher erkannt und noch korrigiert werden.
Wir helfen Ihnen mit unserer Expertise, spätere Folge- und Mehrkosten zu vermeiden.
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